Wissen & Support · Förderung

EEW-Förderung für Airleader und Drucklufttechnik.

Für Airleader kommen in der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft drei Wege in Betracht: als übergeordnete Steuerung einer erneuerten Druckluftstation in Modul 1, als Daten- und MSR-Komponente eines gelisteten Energiemanagementsystems in Modul 3 oder als Teil eines umfassenden Effizienzprojekts in Modul 4.

Förderquoten · geprüft am 21.09.2026

Welches Unternehmen erhält wie viel Förderung?

Für Airleader-Projekte sind die Module 1, 3 und 4 relevant. Die Tabelle zeigt die maximalen Quoten ohne Dekarbonisierungsbonus. Entscheidend sind Unternehmensgröße, förderfähige Kosten und der gewählte Fördertatbestand; die Quoten verschiedener Module werden für dieselben Kosten nicht addiert.

EEW-Quoten für BAFA-Zuschuss beziehungsweise KfW-Tilgungszuschuss. IGK = förderfähige Investitionsgesamtkosten; IMK = förderfähige Investitionsmehrkosten. AGVO = Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung.
Modul / FörderfallKleine UnternehmenMittlere UnternehmenGroße UnternehmenKostenbasis
Modul 1 · Querschnittstechnologien25 %20 %nicht förderfähigIGK
Modul 3 · MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware45 %35 %25 %IGK
Modul 4 · Premium: AGVO, Mehrkosten45 %35 %25 %IMK
Modul 4 · Premium: AGVO, Gesamtkosten mit reduzierter Quote20 %15 %10 %IGK
Modul 4 · Premium: reine Klimaschutzmaßnahme nach AGVO45 %35 %25 %IGK · nur bei erfülltem Sondertatbestand
Modul 4 · Premium: De-minimis45 %35 %25 %IGK · begrenzt durch De-minimis-Spielraum
Modul 4 · Basis: nur gelistete Anlagentypen15 %10 %nicht förderfähigIGK · kein allgemeiner Förderweg für Druckluftsteuerungen
Offizielles EEW-Merkblatt mit den Förderquoten ↗

Wer bekommt welche Quote?

Die EU-Unternehmensgröße ist ausschlaggebend.

Maßgeblich ist die EU-KMU-Definition. Beschäftigtenzahl und Finanzschwelle gelten gemeinsam; beim Finanzkriterium genügt Umsatz oder Bilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen sind nach den EU-Regeln einzubeziehen. Kleinstunternehmen zählen hier zu den kleinen Unternehmen.

KU< 50

Kleine Unternehmen

Weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 10 Mio. € Jahresbilanzsumme.

MU< 250

Mittlere Unternehmen

Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Jahresbilanzsumme – sofern die Kriterien eines kleinen Unternehmens nicht mehr erfüllt sind.

GUkein KMU

Große Unternehmen

Unternehmen ohne KMU-Status. Dazu können durch Beteiligungen auch kleinere Einzelbetriebe zählen. Modul 1 und die Basisförderung von Modul 4 stehen ihnen nicht offen.

Ein Programm, zwei Wege

Direkter Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss.

Antragsberechtigt sind insbesondere gewerbliche und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und Contractoren mit einem förderfähigen Vorhaben in Deutschland. Modul- und beihilferechtliche Ausschlüsse bleiben zu beachten. BAFA und KfW nutzen dieselben technischen EEW-Anforderungen.

Zuschussdirekt

BAFA

Airleader und die zugehörige Drucklufttechnik werden im passenden EEW-Modul als Investition beschrieben. Nach Bewilligung, Umsetzung und Verwendungsnachweis zahlt das BAFA den festgesetzten Zuschuss aus.

Kredit 295Kredit

KfW

Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner. Der Tilgungszuschuss reduziert die zurückzuzahlende Kreditsumme. Der Beihilfewert der Zinsvergünstigung kann den maximal zulässigen Tilgungszuschuss mindern.

Projektbezogen

Ein Förderweg pro Maßnahme

Ob Airleader über BAFA oder KfW beantragt wird, muss vor dem Vorhabenbeginn feststehen. Maßgeblich sind immer das konkrete Stationskonzept und die bei Antragstellung gültigen Bedingungen.

EEW-Module 1, 3 und 4

Wo Airleader konkret in die Förderung passt.

Die drei Module decken unterschiedliche Airleader-Projekte ab. Entscheidend ist nicht nur das Produkt, sondern seine Funktion im geplanten Gesamtsystem.

Modul 1 · Airleader mit neuer Druckluftanlage25 % / 20 %

Übergeordnete Steuerung einer hocheffizienten Station

Airleader kann in Modul 1 Bestandteil des förderfähigen Austauschs einer Druckluftanlage sein. Bei mehreren Kompressoren fordert das BAFA eine übergeordnete Steuerung, die die Maschinen energieoptimal betreibt – beispielsweise in einem gemeinsamen Druckband.

  • Airleader zusammen mit hocheffizienten neuen Kompressoren
  • Energieoptimale Führung mehrerer Maschinen
  • Austausch einer weniger effizienten Bestandsanlage
  • Technische BAFA-Kriterien für die Gesamtanlage einhalten
Modul 3 · Nur mit gelistetem EnMSbis 45 %

Airleader-Daten in Energiemanagementsoftware einbinden

Airleader allein erfüllt die Voraussetzung von Modul 3 nicht. Steuerung, Sensorik und Datenschnittstellen können nur gefördert werden, wenn der Kunde eine von der BAFA gelistete Energiemanagementsoftware nutzt und die relevanten Airleader-Daten dort in den Managementprozess einbindet.

  • Messwerte wie Leistung, Druck und Volumenstrom bereitstellen
  • Daten direkt oder über ein Leitsystem übertragen
  • Einbindung im Systemkonzept und Datenerfassungs- oder Wirkplan dokumentieren
  • Energiekennzahlen in der gelisteten Software mindestens drei Jahre speichern
Modul 4 · Airleader im GesamtkonzeptEinsparkonzept

Effizienzprojekt mit Einsparkonzept

Die Premiumförderung kann für eine förderfähige Prozess- oder Bestandsoptimierung passen. Ein reiner Kompressortausch ist kein allgemeiner Zugang zu Modul 4: Technologien aus Modul 1 sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit keine ausdrücklich geregelte Ausnahme greift.

  • Ist-Zustand der Station messen und auswerten
  • Airleader-Betrieb mit identischem Verbrauch simulieren
  • Gesamtmaßnahme und THG-Einsparung im Einsparkonzept nachweisen
  • Vorgeschriebene BAFA-Schwellen und Förderbedingungen erfüllen

Modul 3 · Pflichtvoraussetzung

Ohne gelistete Energiemanagementsoftware keine Förderung für Airleader.

Die Airleader-Webvisualisierung ersetzt in Modul 3 nicht die vorgeschriebene, BAFA-gelistete Energiemanagementsoftware. Der Kunde muss ein gelistetes System nutzen und die Airleader-Daten nachvollziehbar darin einbinden.

So wird gerechnet

Die Prozentzahl braucht die richtige Kostenbasis.

IGK

Förderfähige Gesamtkosten

Hier zählt der anerkannte Investitionsbetrag einschließlich zulässiger Nebenkosten. Nicht förderfähige Positionen werden abgezogen; abzugsfähige Vorsteuer gehört nicht zur Kostenbasis.

IMK

Mehrkosten gegenüber einer Referenz

Hier zählt nur die Differenz zur anerkannten, weniger effizienten Referenzinvestition. 45 % der Mehrkosten sind deshalb nicht automatisch 45 % des gesamten Auftragswerts.

Rechenbeispiel · kleines Unternehmen

Gleiche Investition, andere Bezugsgröße

Bei 100.000 € anerkannten Gesamtkosten und 40.000 € anerkannten Mehrkosten ergeben 20 % der IGK 20.000 €; 45 % der IMK ergeben 18.000 €. Förderdeckel und weitere Voraussetzungen sind zusätzlich zu prüfen.

Fördergrenzen

Welche Beträge begrenzen den Zuschuss?

Die Förderquote ist eine Obergrenze. Bei mehreren Begrenzungen gilt der niedrigste zulässige Betrag. Technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen werden gemeinsam betrachtet.

Modul 1
Mindestens 2.000 € Investitionsvolumen; maximal 200.000 € Zuschuss pro Vorhaben.
Modul 3
Maximal 20 Mio. € Zuschuss pro Vorhaben.
Modul 4 · Premium
Maximal 20 Mio. € Zuschuss; zusätzlich begrenzt durch die jährliche THG-Einsparung.
CO₂-Förderdeckel · Modul 4 Premium
Kleine Unternehmen: 2.600 €, mittlere: 2.200 €, große: 1.600 € je jährlich eingesparter Tonne CO₂-Äquivalent. Beispiel: 10 t/Jahr bei einem kleinen Unternehmen ergeben höchstens 26.000 € Zuschuss – keine jährliche Auszahlung.
De-minimis · Modul 4 Premium
Höchstens 300.000 € De-minimis-Beihilfen innerhalb eines rollierenden Dreijahreszeitraums für ein einziges Unternehmen. Bereits gewährte Beihilfen verbrauchen diesen Spielraum; der CO₂-Förderdeckel gilt zusätzlich.
Modul 4 · Basis
Mindestens 10.000 € Investitionsvolumen; maximal 20 Mio. € Zuschuss. Nur für gelistete Anlagen und mindestens 15 % Endenergieeinsparung.

Klare Abgrenzung

Was bei Airleader-Projekten zu beachten ist.

Ist Airleader in Modul 3 ohne externes Energiemanagementsystem förderfähig?

Nein. Voraussetzung ist eine von der BAFA gelistete Energiemanagementsoftware. Die förderrelevanten Airleader-Daten müssen in diese Software eingebunden und dort für den Managementprozess genutzt werden.

Ist eine Airleader-Steuerung automatisch über Modul 1 förderfähig?

Nein. Airleader muss Teil eines förderfähigen Austauschs der Drucklufterzeugung sein. Modul 1 gilt nur für KMU; außerdem müssen Bestandsanlage, neue Kompressoren und Gesamtprojekt die aktuellen technischen Anforderungen erfüllen.

Welche Einsparung verlangt Modul 4 Premium?

Das Einsparkonzept muss mindestens 30 % jährliche Treibhausgaseinsparung oder eine absolute Einsparung nachweisen: mindestens 100 t CO₂-Äquivalente pro Jahr für kleine, 300 t für mittlere oder 1.000 t für große Unternehmen. Die Amortisationszeit ohne Förderung muss mehr als drei Jahre betragen. Eine Messwoche und Simulation unterstützen den Nachweis, ersetzen das Einsparkonzept aber nicht.

Ist der Kompressortausch automatisch über Modul 4 förderfähig?

Nein. Anlagen der Modul-1-Kategorien sind grundsätzlich von Modul 4 Premium ausgeschlossen, auch bei großen Unternehmen. Eine Ausnahme kann beispielsweise gelten, wenn solche Komponenten keinen wesentlichen Teil des förderfähigen Gesamtvorhabens bilden. Das ist vor Antragstellung anhand der technischen Regeln zu prüfen. Druckluftsteuerungen sind auch kein eigener Anlagentyp der Modul-4-Basisförderung.

Wann gelten die hohen Quoten auf die gesamten Kosten?

In Modul 4 Premium kann die De-minimis-Regelung 45 / 35 / 25 % der IGK ermöglichen, wenn ausreichend Beihilfespielraum vorhanden ist. Unter AGVO gilt die volle Quote auf IGK unter anderem für ausdrücklich anerkannte reine Klimaschutzmaßnahmen, etwa eine eindeutig abgrenzbare Zusatzinvestition ausschließlich zur Effizienzsteigerung. Das ist keine automatische Einstufung jeder Airleader-Nachrüstung.

Gibt es einen zusätzlichen Dekarbonisierungsbonus?

Nur für qualifizierte Maßnahmen, etwa außerbetriebliche Abwärmenutzung, Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom oder förderfähige Wasserstoffmaßnahmen. Bei der reduzierten IGK-Förderung sind 5 Prozentpunkte zusätzlich möglich; bei IMK, anerkannten reinen Klimaschutzmaßnahmen oder De-minimis 10 Prozentpunkte. Daraus werden für kleine / mittlere / große Unternehmen bis zu 25 / 20 / 15 % beziehungsweise 55 / 45 / 35 %. Eine gewöhnliche Druckluftoptimierung oder innerbetriebliche Wärmerückgewinnung erhält diesen Bonus nicht automatisch.

Wann darf bestellt und begonnen werden?

Förderweg und Antrag müssen vor dem Vorhabenbeginn geklärt sein. Beginnen Sie grundsätzlich erst nach dem Bewilligungsbescheid beziehungsweise der KfW-Zusage; ein früherer Beginn benötigt die hierfür vorgesehene Genehmigung. Eine vorzeitige Bestellung kann die Förderung ausschließen.

Ist diese Seite eine Förderzusage?

Nein. Geprüft am 21.09.2026 anhand der offiziellen EEW-Unterlagen, insbesondere des KfW-Merkblatts 295 (12/2025) und der aktuellen Programminformationen. Die Quoten beziehen sich auf förderfähige Kosten; maßgeblich bleiben die Antragsbedingungen und die Entscheidung der Bewilligungsstelle.

Projektbezogener Fördercheck

Welches EEW-Modul passt zu Ihrer Druckluftstation?

Wir strukturieren Bestandsanlage, Airleader-Komponenten und technische Unterlagen. Die verbindliche Förderentscheidung trifft die zuständige Bewilligungsstelle.

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