Kleine Unternehmen
Weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 10 Mio. € Jahresbilanzsumme.
Wissen & Support · Förderung
Für Airleader kommen in der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft drei Wege in Betracht: als übergeordnete Steuerung einer erneuerten Druckluftstation in Modul 1, als Daten- und MSR-Komponente eines gelisteten Energiemanagementsystems in Modul 3 oder als Teil eines umfassenden Effizienzprojekts in Modul 4.
Förderquoten · geprüft am 21.09.2026
Für Airleader-Projekte sind die Module 1, 3 und 4 relevant. Die Tabelle zeigt die maximalen Quoten ohne Dekarbonisierungsbonus. Entscheidend sind Unternehmensgröße, förderfähige Kosten und der gewählte Fördertatbestand; die Quoten verschiedener Module werden für dieselben Kosten nicht addiert.
| Modul / Förderfall | Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen | Kostenbasis |
|---|---|---|---|---|
| Modul 1 · Querschnittstechnologien | 25 % | 20 % | nicht förderfähig | IGK |
| Modul 3 · MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware | 45 % | 35 % | 25 % | IGK |
| Modul 4 · Premium: AGVO, Mehrkosten | 45 % | 35 % | 25 % | IMK |
| Modul 4 · Premium: AGVO, Gesamtkosten mit reduzierter Quote | 20 % | 15 % | 10 % | IGK |
| Modul 4 · Premium: reine Klimaschutzmaßnahme nach AGVO | 45 % | 35 % | 25 % | IGK · nur bei erfülltem Sondertatbestand |
| Modul 4 · Premium: De-minimis | 45 % | 35 % | 25 % | IGK · begrenzt durch De-minimis-Spielraum |
| Modul 4 · Basis: nur gelistete Anlagentypen | 15 % | 10 % | nicht förderfähig | IGK · kein allgemeiner Förderweg für Druckluftsteuerungen |
Wer bekommt welche Quote?
Maßgeblich ist die EU-KMU-Definition. Beschäftigtenzahl und Finanzschwelle gelten gemeinsam; beim Finanzkriterium genügt Umsatz oder Bilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen sind nach den EU-Regeln einzubeziehen. Kleinstunternehmen zählen hier zu den kleinen Unternehmen.
Weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 10 Mio. € Jahresbilanzsumme.
Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Jahresbilanzsumme – sofern die Kriterien eines kleinen Unternehmens nicht mehr erfüllt sind.
Unternehmen ohne KMU-Status. Dazu können durch Beteiligungen auch kleinere Einzelbetriebe zählen. Modul 1 und die Basisförderung von Modul 4 stehen ihnen nicht offen.
Ein Programm, zwei Wege
Antragsberechtigt sind insbesondere gewerbliche und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und Contractoren mit einem förderfähigen Vorhaben in Deutschland. Modul- und beihilferechtliche Ausschlüsse bleiben zu beachten. BAFA und KfW nutzen dieselben technischen EEW-Anforderungen.
Airleader und die zugehörige Drucklufttechnik werden im passenden EEW-Modul als Investition beschrieben. Nach Bewilligung, Umsetzung und Verwendungsnachweis zahlt das BAFA den festgesetzten Zuschuss aus.
Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner. Der Tilgungszuschuss reduziert die zurückzuzahlende Kreditsumme. Der Beihilfewert der Zinsvergünstigung kann den maximal zulässigen Tilgungszuschuss mindern.
Ob Airleader über BAFA oder KfW beantragt wird, muss vor dem Vorhabenbeginn feststehen. Maßgeblich sind immer das konkrete Stationskonzept und die bei Antragstellung gültigen Bedingungen.
EEW-Module 1, 3 und 4
Die drei Module decken unterschiedliche Airleader-Projekte ab. Entscheidend ist nicht nur das Produkt, sondern seine Funktion im geplanten Gesamtsystem.
Airleader kann in Modul 1 Bestandteil des förderfähigen Austauschs einer Druckluftanlage sein. Bei mehreren Kompressoren fordert das BAFA eine übergeordnete Steuerung, die die Maschinen energieoptimal betreibt – beispielsweise in einem gemeinsamen Druckband.
Airleader allein erfüllt die Voraussetzung von Modul 3 nicht. Steuerung, Sensorik und Datenschnittstellen können nur gefördert werden, wenn der Kunde eine von der BAFA gelistete Energiemanagementsoftware nutzt und die relevanten Airleader-Daten dort in den Managementprozess einbindet.
Die Premiumförderung kann für eine förderfähige Prozess- oder Bestandsoptimierung passen. Ein reiner Kompressortausch ist kein allgemeiner Zugang zu Modul 4: Technologien aus Modul 1 sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit keine ausdrücklich geregelte Ausnahme greift.
Modul 3 · Pflichtvoraussetzung
Die Airleader-Webvisualisierung ersetzt in Modul 3 nicht die vorgeschriebene, BAFA-gelistete Energiemanagementsoftware. Der Kunde muss ein gelistetes System nutzen und die Airleader-Daten nachvollziehbar darin einbinden.
So wird gerechnet
Hier zählt der anerkannte Investitionsbetrag einschließlich zulässiger Nebenkosten. Nicht förderfähige Positionen werden abgezogen; abzugsfähige Vorsteuer gehört nicht zur Kostenbasis.
Hier zählt nur die Differenz zur anerkannten, weniger effizienten Referenzinvestition. 45 % der Mehrkosten sind deshalb nicht automatisch 45 % des gesamten Auftragswerts.
Bei 100.000 € anerkannten Gesamtkosten und 40.000 € anerkannten Mehrkosten ergeben 20 % der IGK 20.000 €; 45 % der IMK ergeben 18.000 €. Förderdeckel und weitere Voraussetzungen sind zusätzlich zu prüfen.
Fördergrenzen
Die Förderquote ist eine Obergrenze. Bei mehreren Begrenzungen gilt der niedrigste zulässige Betrag. Technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen werden gemeinsam betrachtet.
Klare Abgrenzung
Nein. Voraussetzung ist eine von der BAFA gelistete Energiemanagementsoftware. Die förderrelevanten Airleader-Daten müssen in diese Software eingebunden und dort für den Managementprozess genutzt werden.
Nein. Airleader muss Teil eines förderfähigen Austauschs der Drucklufterzeugung sein. Modul 1 gilt nur für KMU; außerdem müssen Bestandsanlage, neue Kompressoren und Gesamtprojekt die aktuellen technischen Anforderungen erfüllen.
Das Einsparkonzept muss mindestens 30 % jährliche Treibhausgaseinsparung oder eine absolute Einsparung nachweisen: mindestens 100 t CO₂-Äquivalente pro Jahr für kleine, 300 t für mittlere oder 1.000 t für große Unternehmen. Die Amortisationszeit ohne Förderung muss mehr als drei Jahre betragen. Eine Messwoche und Simulation unterstützen den Nachweis, ersetzen das Einsparkonzept aber nicht.
Nein. Anlagen der Modul-1-Kategorien sind grundsätzlich von Modul 4 Premium ausgeschlossen, auch bei großen Unternehmen. Eine Ausnahme kann beispielsweise gelten, wenn solche Komponenten keinen wesentlichen Teil des förderfähigen Gesamtvorhabens bilden. Das ist vor Antragstellung anhand der technischen Regeln zu prüfen. Druckluftsteuerungen sind auch kein eigener Anlagentyp der Modul-4-Basisförderung.
In Modul 4 Premium kann die De-minimis-Regelung 45 / 35 / 25 % der IGK ermöglichen, wenn ausreichend Beihilfespielraum vorhanden ist. Unter AGVO gilt die volle Quote auf IGK unter anderem für ausdrücklich anerkannte reine Klimaschutzmaßnahmen, etwa eine eindeutig abgrenzbare Zusatzinvestition ausschließlich zur Effizienzsteigerung. Das ist keine automatische Einstufung jeder Airleader-Nachrüstung.
Nur für qualifizierte Maßnahmen, etwa außerbetriebliche Abwärmenutzung, Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom oder förderfähige Wasserstoffmaßnahmen. Bei der reduzierten IGK-Förderung sind 5 Prozentpunkte zusätzlich möglich; bei IMK, anerkannten reinen Klimaschutzmaßnahmen oder De-minimis 10 Prozentpunkte. Daraus werden für kleine / mittlere / große Unternehmen bis zu 25 / 20 / 15 % beziehungsweise 55 / 45 / 35 %. Eine gewöhnliche Druckluftoptimierung oder innerbetriebliche Wärmerückgewinnung erhält diesen Bonus nicht automatisch.
Förderweg und Antrag müssen vor dem Vorhabenbeginn geklärt sein. Beginnen Sie grundsätzlich erst nach dem Bewilligungsbescheid beziehungsweise der KfW-Zusage; ein früherer Beginn benötigt die hierfür vorgesehene Genehmigung. Eine vorzeitige Bestellung kann die Förderung ausschließen.
Nein. Geprüft am 21.09.2026 anhand der offiziellen EEW-Unterlagen, insbesondere des KfW-Merkblatts 295 (12/2025) und der aktuellen Programminformationen. Die Quoten beziehen sich auf förderfähige Kosten; maßgeblich bleiben die Antragsbedingungen und die Entscheidung der Bewilligungsstelle.
Offizielle Unterlagen
Programmzugang, Zuschussvariante, Module und aktuelle Formulare.
Extern öffnen ↗Technische Mindestanforderungen für hocheffiziente Drucklufterzeuger und deren übergeordnete Steuerung.
Extern öffnen ↗Anforderungen an förderfähige Hardware, Datenintegration und Systemkonzept.
Extern öffnen ↗Aktuelle Liste der für Modul 3 zugelassenen Energiemanagementsysteme.
Extern öffnen ↗Anforderungen an umfassende Effizienzprojekte, Einsparkonzept und THG-Einsparung.
Extern öffnen ↗Förderkredit, Tilgungszuschüsse, Konditionen und technische Anlagen.
Extern öffnen ↗Schwellenwerte und Einbeziehung von Partner- und verbundenen Unternehmen.
Extern öffnen ↗Premiumförderung, Basisförderung, Ausschlüsse und Voraussetzungen für den Dekarbonisierungsbonus.
Extern öffnen ↗Projektbezogener Fördercheck
Wir strukturieren Bestandsanlage, Airleader-Komponenten und technische Unterlagen. Die verbindliche Förderentscheidung trifft die zuständige Bewilligungsstelle.